Der Senat der Universität Potsdam ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität Potsdamn und besteht aus 11 Mitgliedern und ihren Stellvertreter*innen. 6 Hochschullehrer*innen, 2 akademische Mitarbeiter*innen, 2 Studierende und 1 Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung. Die Studierenden werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Der Senat ist zuständig für:
- Erlass und Änderung der Grundordnung
- Erlass und Änderung sonstiger Satzungen (sofern nicht Fakultäten zuständig)
- Wahl und Abwahl von Präsidentin und Vizepräsidentinnen
- Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre
- Prüfung der Förderung von künsterlischem und wissenschaftlichem Nachwuchs
- Beaufsichtigung von Präsident*in
- Stellungnahme zu allgemeinen Ereignissen und Veränderungen an der UP
- Entscheidung über Entwicklungsplan
- Entscheidung über die Einrichtung von Kommissionen
Mehr Infos: uni-potsdam.de/de/senat/