Senat

Der Senat der Universität Potsdam ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität Potsdamn und besteht aus 11 Mitgliedern und ihren Stellvertreter*innen. 6 Hochschullehrer*innen, 2 akademische Mitarbeiter*innen, 2 Studierende und 1 Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung. Die Studierenden werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.

Der Senat ist zuständig für:

  • Erlass und Änderung der Grundordnung
  • Erlass und Änderung sonstiger Satzungen (sofern nicht Fakultäten zuständig)
  • Wahl und Abwahl von Präsidentin und Vizepräsidentinnen
  • Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre
  • Prüfung der Förderung von künsterlischem und wissenschaftlichem Nachwuchs
  • Beaufsichtigung von Präsident*in
  • Stellungnahme zu allgemeinen Ereignissen und Veränderungen an der UP
  • Entscheidung über Entwicklungsplan
  • Entscheidung über die Einrichtung von Kommissionen

Mehr Infos: uni-potsdam.de/de/senat/