Der Senat der Universität Potsdam ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität Potsdamn und besteht aus 11 Mitgliedern und ihren Stellvertreterinnen. 6 Hochschullehrerinnen, 2 akademische Mitarbeiterinnen, 2 Studierende und 1 Mitarbeiterin aus Technik und Verwaltung. Die Studierenden werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Der Senat ist zuständig für:
- Erlass und Änderung der Grundordnung
- Erlass und Änderung sonstiger Satzungen (sofern nicht Fakultäten zuständig)
- Wahl und Abwahl von Präsidentin und Vizepräsidentinnen
- Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre
- Prüfung der Förderung von künsterlischem und wissenschaftlichem Nachwuchs
- Beaufsichtigung von Präsident*in
- Stellungnahme zu allgemeinen Ereignissen und Veränderungen an der UP
- Entscheidung über Entwicklungsplan
- Entscheidung über die Einrichtung von Kommissionen
Mehr Infos: https://www.uni-potsdam.de/de/senat/index.html