Antragsberechtigung in der VeFa – Nach langem Ringen erweitert!

Veröffentlicht von Annika W. am

Studentische Gremien wie das StuPa oder der AStA können Finanzanträge mit einer einfachen Mehrheit beschließen. Die VeFa, die Versammlung der Fachschaften, in der alle FSR vertreten sind, konnte dies bis vor Kurzem nicht. Klingt unlogisch? Ist es auch.

Finanzanträge an die VeFa müssen verschiedenen Richtlinien folgen, von denen eine lautet, dass Anträge, die nicht in bestimmte andere Kategorien fallen, von mindestens zwei FSR eingebracht werden müssen. Auf diese Hürde hat der FSR MaPhy (auf Idee eines BFF Mitglieds) am 14.05.2020 in der VeFa durch eine vorgeschlagene Satzungsänderung aufmerksam gemacht. Das Gremium stimmte einstimmig (19/0/0) für die Satzungsänderung, die jedoch vom StuPa genehmigt werden musste. Daran scheiterte der Antrag.

Das Procedere, in dem das StuPa den Antrag mit verschiedene Begründungen ablehnte, wiederholte sich leider mehrfach. Teile des StuPa bestanden lange darauf, dass man zwar zum Entgegenkommen bereit sei, einzelnen FSR das Antragsrecht zuzusprechen, die Anträge jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen werden müssten. Eine Verfahrensweise, die sonst in keinem anderen Gremium der Studierendenschaft greift und die unserer Ansicht nach eine Benachteiligung und Bevormundung der VeFa durch das StuPa beinhaltet. Eine Ansicht, die von nahezu der gesamten Mitglieder der VeFa geteilt wurde, die den Änderungsantrag wieder und wieder ablehnten. 

Letzten Dienstag ist der VeFa nun ein großer Triumph gelungen: Nach monatelangen Diskussionen räumte das Studierendenparlament der Versammlung nun endlich die Rechte ein, die alle anderen schon lange hatten. Damit ist der Arbeit der Fachschaftsräte nun ein großer Stein aus dem Weg geräumt und wir sind gespannt, welche spannenden Projekte die VeFa in Zukunft fördern wird!

Kategorien: Allgemein

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